Auffrischungskurs / Fortbildung für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen Weiterbildungspflicht für betrieblich verantwortliche Personen in Fachbetrieben nach AwSV (§ 63 AwSV)

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Beschreibung

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).

Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS- Anlagen die AwSV.

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft werden gegeben. Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen runden den Lehrgang ab.

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